Particuliere Aangiften & Toeslagen Service

Met méér dan 20 jaar ervaring op het gebied van belastingaangifte en toeslagen voor particulieren bent u er zeker van dat uw belastingaangifte en toeslagen aanvraag volledig en correct worden verzorgt.
Dat is voor u een hele zorg minder.

Belastingdienst

PAT Service verzorgt de aanvragen voor de volgende toeslagen:

Toeslagen

PAT Service verzorgt de aanvragen voor de volgende toeslagen:

Vorsicht: Phishing-Mails im Umlauf

Guten Tag,

Von mehrere Kunden bekomme ich die Mail durchgeschickt das es Geld zurück gibt vom Belastingdienst.
Es wird gefragt um Ihre Kontodaten zu verifizieren.

BITTE NICHT ÖFFNEN ! (es handelt sich hier um Phising-mail)

Man kann es Erkennen an Schreibfehlern (bankrekenig ist eigentlich bankrekening und aanvrag ist aanvraag und noch einige Schreibfehlern ) und das der genannte Betrag mit 2 Ziffern hinter das Komma steht.
Der Belastringdienst berechnet den Endbetrag nur auf Ganze Euros.

Weiterhin wird niemals mittels eine E-Mail gefragt um Kontodaten.
Bitte achten sie darauf um solche Mails nicht zu öffnen und ihre Kontodaten ein zu geben.

Wilkommen bei PAT Service

Seit 1987 bei der Steuerhilfe der Gewerkschaft FNV und durch Schuhlungen und Erfahrung zum Allrounder Steuerhelfer, Mentor, Instrukteur, top-Instrukteur und Auslandlandspezialist Deutschland.

Ab 2007 als Selbständiger (ZZP) angefangen mit einen gut gefüllten Rucksack und viele zufriedenen Kunden.

Spezialisiert in Private Steuerangaben für Inlandsangaben und Grenzgängern von und nach Deutschland

Innerhalb den Grenzgängern extra zugelegt auf Fernfahrern.

 Mit diese grosse Erfahrung auf dem Gebiet sind Sie sicher von einer vollständigen und Korrekten Steuerangabe oder „Toeslag“ anfrage.

Gé Simons

Geschäftsinhaber PAT Service

Nachrichten

Durch die Corona regeln bitte ich ihnen um das folgende;

Die Corona regeln sorgen dafür das auch meine Arbeit Beschränkungen hat.
Eine ist das der Persönliche Kontakt so viel wie möglich vermieden wird.

Dieses ergibt das eine Kopie der Unterlagen für die Steuererklärung(en) zugesendet werde kann mit Ihrer Telefonnummer und Mail-adresse.

Schicken sie die Unterlagen über die Mail dann sorgen sie Bitte dafür das die Datei als PDF-Datei geschickt werden.

Für die Berufsgruppe “Fernfahrer” ist es wichtig, dass sie einen Travelcalender mit den Unterlagen schicken oder wenn sie mehr wie 25 % Ihre Arbeit im Wohnland fahren haben sie 2 Jahresberichten.
Einmal die Niederländische „Jaaropgave“ und einmal den elektronischen Jahresbericht über das in Deutschland versteuerte Einkommen bei den Steuern angegeben wird
Auf den Travelcalender oder die Erklärung vom Arbeitsgeber achten sie bitte darauf das es feste Verteilung genannt wird und nicht mindestens, ungefähr, bis zu, usw., usw.
De Brief muss daher sagen, dass sie (zb.) 70 % ausserhalb den Niederlanden gefahren sind.

Übersicht folgen Home-Office Grenzgänger

Bron: Maastricht University

Sozialversicherungen sind Versicherungen, die für Einkünfte oder Ermäßigungen in bestimmten Situationen sorgen. Das kann Arbeitslosengeld oder eine Ausbildungsförderung sein, aber auch eine Erstattung von Krankheitskosten.
Die Volksversicherungen sind Teil der Sozialversicherungen. Für diese Volksversicherungen müssen Sie Beiträge bezahlen. Diese Beiträge werden anhand Ihres Beitragseinkommens berechnet. Die Volksversicherungen bestehen aus:

  • Allgemeines Altersrentengesetz (AOW)
  • Allgemeines Hinterbliebenenrentengesetz (Anw)
  • Gesetz über langfristige Pflege (ab 2015)
  • Allgemeines Gesetz über außerordentliche Krankheitskosten (AWBZ) (bis einschließlich 2014)
  • Allgemeines Kinderzuschlagsgesetz (AKW, für das AKW müssen keine Beiträge gezahlt werden)

Die Beiträge zu den Volksversicherungen werden zusammen mit der Lohnsteuer von Ihrem Lohn einbehalten oder zusammen mit der Einkommensteuer in einem Bescheid erhoben.
In bestimmten Fällen kann es sein, dass Sie nicht für die Volksversicherungen versichert sind. In diesem Fall brauchen Sie keine Beiträge zu bezahlen, haben aber auch keinen Anspruch auf die Abgabenermäßigung für die Volksversicherungen.

Wenn Sie in den Niederlanden für die soziale Sicherheit pflichtversichert sind, dann müssen Sie auch den Volksversicherungsbeitrag bezahlen. Der fällige Volksversicherungsbeitrag wird anhand Ihres Beitragseinkommens berechnet. Für das Beitragseinkommen gilt ein Höchstwert. Wenn Sie nicht ganzjährig in den Niederlanden beitragspflichtig sind, dann wird der Höchstbetrag des Beitragseinkommens nur für den Zeitraum berechnet, indem Sie in den Niederlanden beitragspflichtig waren. Der fällige Betrag wird noch um den Beitragsteil der Abgabenermäßigung reduziert und zusammen mit der eventuell fälligen Einkommensteuer als ein Betrag erhoben.

Das Beitragseinkommen entspricht (meistens) dem zu versteuernden Einkommen in Box 1 und wird gemäß den Vorschriften berechnet, die für Einwohner der Niederlande gelten. Das heißt, dass bei der Berechnung des Beitragseinkommens nicht nur Ihr Einkommen in Box 1 in oder aus den Niederlanden berücksichtigt wird, sondern auch Ihr eventuelles positives oder negatives Einkommen aus Arbeit und Wohnung im Ausland. Es handelt sich also um Ihr weltweites Einkommen in Box 1. Außerdem wird der personenbezogene Abzug berücksichtigt.

Beispiel

In diesem Beispiel verwenden wir fiktive Beträge.
Sie sind 34 Jahre alt, ledig und arbeiteten im Jahr 2012 in den Niederlanden in einem Beschäftigungsverhältnis. Ihr Lohneinkommen betrug 18.151 €. Von Ihrem ehemaligen Ehepartner in Ihrem Wohnland erhielten Sie Unterhaltszahlungen in Höhe von 4.538 €. Darüber hinaus hatten Sie in Ihrem Wohnland Arbeitseinkünfte in Höhe von 2.269 €. Sie verfügen über Wohneigentum. Die Eigenheimpauschale beträgt 908 €. Für ein Darlehen für dieses Wohneigentum haben Sie 3.360 € an Zinsen und Kosten bezahlt.

Des Beitragseinkommens beträgt:

Lohneinkünfte18.151 €
Einkünfte aus Arbeit im Wohnsitzstaat2.269 €
Unterhaltsbeiträge4.538 €
Eigenheimpauschale908 €
Zwischensumme25.866 €
Ab: Zinsen und Kosten für Wohneigentum– 3.360 €
Beitragseinkommen22.506 €

Für dieses Beitragseinkommen müssen Sie 2012 (vor Abzug der Abgabenermäßigung) bezahlen:

AWBZ-Beitrag17,90% von 22.506 € = 4.028 €
AWBZ-Beitrag1,10% von 22.506 € = 247 €
AWBZ-Beitrag4.538 €

Wenn Sie Ihren Wohnsitz nicht in den Niederlanden haben und Sie kein Einkommen aus den Niederlanden haben, sind Sie grundsätzlich nicht für die niederländischen Volksversicherungen versichert. Sie brauchen dann keine Beiträge mehr zu zahlen und verlieren den Anspruch auf Anw-, AWBZ- und AKW-Leistungen sowie das Kindergeld. Darüber hinaus erwerben Sie bei einer Auswanderung keine AOW-Ansprüche mehr (bereits erworbene AOW-Ansprüche bleiben bestehen). Es gibt allerdings Situationen, in denen Sie auch nach einer Auswanderung aufgrund (inter)nationaler Vorschriften auch weiterhin für die niederländischen Volksversicherungen versichert sind.
Haben Sie Ihren Wohnsitz außerhalb der Niederlande, aber kein Einkommen in oder aus den Niederlanden? Dann muss beurteilt werden, ob Sie für die niederländischen Volksversicherungen pflichtversichert sind. Das hängt von dem Einkommen ab, das Sie in den Niederlanden haben.

Das Krankenversicherungsgesetz gilt auch, wenn Sie nicht in den Niederlanden wohnen, aber in den Niederlanden AWBZ-versichert sind. Sie sind also verpflichtet, eine Grundversicherung abzuschließen, für die Sie den nominalen Beitrag entrichten müssen. Darüber hinaus haben Sie möglicherweise Anspruch auf einen staatlichen Zuschlag zur Krankenversicherung. Wenn Sie Angehörige haben, die AWBZ-versichert sind, dann sind diese ebenfalls nach dem Krankenversicherungsgesetz versicherungspflichtig. Es handelt sich dabei lediglich um Personen, für die aufgrund der niederländischen Verordnung zur Erweiterung und Beschränkung des Kreises der Volksversicherungspflichtigen das niederländische Sozialversicherungssystem gilt, z.B. Angehörige von Mitgliedern des niederländischen diplomatischen Dienstes im Ausland oder Angehörige von anderen entsendeten niederländischen Beamten.

Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben und in den Niederlanden AWBZ-versichert sind, dann bezahlen Sie denselben Satz wie eine Person, die in den Niederlanden wohnt und arbeitet.

Für weitere Informationen zu den Folgen eines internationalen Umzugs für Ihre soziale Sicherheit und die freiwillige Versicherung können Sie sich an die Sociale Verzekeringsbank (die Sozialversicherungsanstalt) in Amstelveen wenden: www.svb.nl.

Weitere Informationen über die soziale Sicherheit in den Niederlanden finden Sie auf der Website von www.StimulanSZ.nl.

Weitere Informationen über den staatlichen Zuschlag zur Krankenversicherung finden Sie unter:www.toeslagen.nl (nur auf Niederländisch verfügbar).

Weitere Informationen zum Krankenversicherungsgesetz finden Sie auf den folgenden Websites:

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Gé Simons

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